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Wir wollen…

… Betrof­fe­nen Äng­ste vor der
Krankheit nehmen!

…mit dieser Krankheit besser
leben lernen!

… gemein­sam Bewe­gung erleben
und dadurch beweglich bleiben!

… Erfahrun­gen und Informationen
austauschen!

…mit Ärzten und Therapeuten
zusammenarbeiten!

… trotz Krankheit miteinander
Spaß haben!

… die Öffentlichkeit informieren
und über Prob­leme und
Missstände aufklären!

Hygienekonzept  der Selbsthilfegruppe – Lymph-Leos-Leipzig

Bei den regelmäßi­gen Tre­f­fen unser­er Selb­sthil­fe­gruppe han­delt es sich um ein Ange­bot, bei dem

  • gesund­heits­be­zo­gene Infor­ma­tio­nen und Erfahrun­gen ausgetauscht,
  • sowie andere Aktiv­itäten durchge­führt werden,

die uns bei der Krankheits- und Prob­lem­be­wäl­ti­gung helfen.

 

Aktuell führen wir unsere Tre­f­fen unter beson­deren Bedin­gun­gen durch. Alle, die an den Grup­pen­tr­e­f­fen teil­nehmen, wer­den dazu belehrt. Sie erken­nen mit ihrer Teil­nahme am Tre­f­fen unser Hygien­ekonzept an und unter­stützen es durch ihr Verhalten.

 

Damit unsere Grup­pen­tr­e­f­fen stat­tfind­en kön­nen, sind wir nach der aktuellen Säch­sis­chen Coro­na-Schutzverord­nung verpflichtet,

  • dieses Hygien­ekonzept vorzuhalten,
  • einen Ansprech­part­ner vor Ort für die Ein­hal­tung und Umset­zung der Hygieneregeln/des Hygien­ekonzeptes zu benennen.

 

Für die Ein­hal­tung und Umset­zung des Hygien­ekonzepts nach den jew­eils aktuellen Regelun­gen ist ansprech­bar und ver­ant­wortlich Frau Simone Kern

Allgemeines

  • An unseren Grup­pen­tr­e­f­fen dür­fen nur Men­schen ohne COVID-19-Ver­dacht teilnehmen.
  • Hus­ten- und Niesetikette sowie regelmäßige Hän­de­hy­giene ist von jedem Teil­nehmenden einzuhalten.
  • Es beste­ht die Pflicht zur Ein­hal­tung des Min­destab­standes von 1,5 Metern zu anderen Per­so­n­en, sowohl in Räu­men als auch im Freien.
  • Mit betreten der Tre­f­fein­rich­tun­gen muss eine FFP2-Maske oder ver­gle­ich­bare Atem­schutz­maske getra­gen wer­den. Nach Ein­nehmen des Sitz- oder Steh­platzes kann die Maske abgenom­men werden
  • Wenn der Min­destab­stand von 1,5 Metern nicht einge­hal­ten wer­den kann, ist das Tra­gen eines Mund-Nasen-Schutzes im Tre­f­fraum verpflich­t­end. Drin­gend emp­fohlen wird hier das Tra­gen ein­er FFP2-Maske.
  • Wir kön­nen zeitweilig vom Tra­gen ein­er Mund-Nasen-Bedeck­ung/FF­P2-Maske abse­hen im Kon­takt mit hörgeschädigten Grup­pen­mit­gliedern, die auf das Lesen von Lip­pen­be­we­gun­gen angewiesen sind.
  • Bei Teil­nehmenden mit einem ärztlichen Attest und bei Per­so­n­en, die auf­grund ihrer Behin­derung zum Tra­gen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht in der Lage sind, kann auf das Masken­tra­gen verzichtet werden.
  • Die FFP2-Masken beziehungsweise die Mund-Nasen-Bedeck­ung ist von jedem selb­st mitzubringen.
  • Wir informieren uns gegen­seit­ig, wenn sich nach einem Tre­f­fen her­ausstellt, dass eine Per­son pos­i­tiv auf COVID-19 getestet wurde.

Treffen in Räumen

  • Wenn wir uns in unseren Räu­men tre­f­fen, sind wir zusät­zlich zur Ein­hal­tung des dort beste­hen­den Hygien­ekonzeptes verpflichtet.
  • Im Moment kön­nen max­i­mal 50 Per­so­n­en an einem Tre­f­fen teil­nehmen. (Hin­weis: Anzahl richtet sich nach der Größe des Treffraumes).
  • Wir lüften den Tre­f­fraum während der Tre­f­fzeit min­destens aller 30 Minuten.
  • Wir desin­fizieren zu nutzende und genutzte Flächen (zum Beispiel Tische).

 

3G‑, 2G-Regelung oder 2G-Plus-Regelung

Selb­sthil­fe­grup­pen kön­nen selb­st fes­tle­gen, ob Sie die 3‑G-Regel anwen­den (Teil­nahme nur für Geimpfte, Gene­sene, Getestete). Eine Aus­nahme beste­ht, wenn die Tre­f­fein­rich­tung eine Regelung vorgibt.

Wenn bei Ihrem Grup­pen­tr­e­f­fen die 2- oder 3‑G-Regel zu beacht­en ist, erfol­gt der Nachweis:

  • für Geimpfte: Impf­nach­weis über voll­ständi­gen Impf­schutz mit­tels Imp­fausweis, Impfz­er­ti­fikat oder dig­i­talem Zer­ti­fikat, z. B. in der Corona-App.
  • für Gene­sene: Gene­se­nen-Nach­weis auf Grund­lage eines PCR-Tests, der min­destens 28 Tage und max­i­mal 6 Monate zurück­liegt. Der Nach­weis wird von den Gesund­heit­sämtern und Ärzten ausgestellt.
  • für Getestete: aktueller Test­nach­weis vom Testzen­trum oder der betrieblichen Tes­tung (Anti-Gen-Test nicht älter als 24 Stun­den, PCR-Test nicht älter als 48 Stun­den). Andern­falls kann ein Selb­sttest vor Ort und/oder unter Auf­sicht ein­er dazu qual­i­fizierten Per­son ange­boten werden.

2G-Plus-Regelung:

Der Zugang zu bzw. die Inanspruch­nahme der entsprechen­den Ange­bote bleibt auf gene­sene und geimpfte Per­so­n­en beschränkt, jedoch müssen diese zusät­zlich einen tage­sak­tuellen neg­a­tiv­en Test nach­weisen kön­nen. Von der Testpflicht ausgenom­men sind

− geboost­erte Personen,

− Kinder bis zur Vol­len­dung des 6. Lebensjahres,

− Per­so­n­en für die keine Impfempfehlung der Ständi­gen Impf-kom­mis­sion vorliegt,

− Per­so­n­en, die über einen voll­ständi­gen Impf­schutz ver­fü­gen und zusät­zlich einen Gene­se­nen­nach­weis vor­weisen kön­nen sowie

− voll­ständig Geimpfte, deren let­zte Einze­limp­fung min­destens 14 Tage und max­i­mal drei Monate zurückliegt.

Teilnehmende, die außerhalb von Leipzig wohnen

Für Selb­sthil­fe­grup­pen­mit­glieder, die nicht in Leipzig wohnen, gel­ten möglicher­weise andere Kon­tak­tbeschränkun­gen als für in Leipzig ansäs­sige Men­schen. Wir weisen hier­mit unsere Grup­pen­mit­glieder darauf hin, dass zu unseren Grup­pen­tr­e­f­fen die hiesi­gen Regelun­gen einzuhal­ten sind.

Eigenverantwortliche Entscheidung

Jede/r muss für sich selb­st entschei­den, ob sie/er an unserem Grup­pen­tr­e­f­fen teil­nehmen möchte. Ins­beson­dere Men­schen, die ein­er beson­deren Risiko­gruppe ange­hören, sind ange­hal­ten, ihre Teil­nahme an unserem Grup­pen­tr­e­f­fen zum jet­zi­gen Zeit­punkt sorgfältig zu über­denken und sich über geson­derte Vor­sichts­maß­nah­men auszutauschen.