Hygienekonzept der Selbsthilfegruppe – Lymph-Leos-Leipzig
Bei den regelmäßigen Treffen unserer Selbsthilfegruppe handelt es sich um ein Angebot, bei dem
- gesundheitsbezogene Informationen und Erfahrungen ausgetauscht,
- sowie andere Aktivitäten durchgeführt werden,
die uns bei der Krankheits- und Problembewältigung helfen.
Aktuell führen wir unsere Treffen unter besonderen Bedingungen durch. Alle, die an den Gruppentreffen teilnehmen, werden dazu belehrt. Sie erkennen mit ihrer Teilnahme am Treffen unser Hygienekonzept an und unterstützen es durch ihr Verhalten.
Damit unsere Gruppentreffen stattfinden können, sind wir nach der aktuellen Sächsischen Corona-Schutzverordnung verpflichtet,
- dieses Hygienekonzept vorzuhalten,
- einen Ansprechpartner vor Ort für die Einhaltung und Umsetzung der Hygieneregeln/des Hygienekonzeptes zu benennen.
Für die Einhaltung und Umsetzung des Hygienekonzepts nach den jeweils aktuellen Regelungen ist ansprechbar und verantwortlich Frau Simone Kern
Allgemeines
- An unseren Gruppentreffen dürfen nur Menschen ohne COVID-19-Verdacht teilnehmen.
- Husten- und Niesetikette sowie regelmäßige Händehygiene ist von jedem Teilnehmenden einzuhalten.
- Es besteht die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, sowohl in Räumen als auch im Freien.
- Mit betreten der Treffeinrichtungen muss eine FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske getragen werden. Nach Einnehmen des Sitz- oder Stehplatzes kann die Maske abgenommen werden
- Wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Treffraum verpflichtend. Dringend empfohlen wird hier das Tragen einer FFP2-Maske.
- Wir können zeitweilig vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung/FFP2-Maske absehen im Kontakt mit hörgeschädigten Gruppenmitgliedern, die auf das Lesen von Lippenbewegungen angewiesen sind.
- Bei Teilnehmenden mit einem ärztlichen Attest und bei Personen, die aufgrund ihrer Behinderung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht in der Lage sind, kann auf das Maskentragen verzichtet werden.
- Die FFP2-Masken beziehungsweise die Mund-Nasen-Bedeckung ist von jedem selbst mitzubringen.
- Wir informieren uns gegenseitig, wenn sich nach einem Treffen herausstellt, dass eine Person positiv auf COVID-19 getestet wurde.
Treffen in Räumen
- Wenn wir uns in unseren Räumen treffen, sind wir zusätzlich zur Einhaltung des dort bestehenden Hygienekonzeptes verpflichtet.
- Im Moment können maximal 50 Personen an einem Treffen teilnehmen. (Hinweis: Anzahl richtet sich nach der Größe des Treffraumes).
- Wir lüften den Treffraum während der Treffzeit mindestens aller 30 Minuten.
- Wir desinfizieren zu nutzende und genutzte Flächen (zum Beispiel Tische).
3G‑, 2G-Regelung oder 2G-Plus-Regelung
Selbsthilfegruppen können selbst festlegen, ob Sie die 3‑G-Regel anwenden (Teilnahme nur für Geimpfte, Genesene, Getestete). Eine Ausnahme besteht, wenn die Treffeinrichtung eine Regelung vorgibt.
Wenn bei Ihrem Gruppentreffen die 2- oder 3‑G-Regel zu beachten ist, erfolgt der Nachweis:
- für Geimpfte: Impfnachweis über vollständigen Impfschutz mittels Impfausweis, Impfzertifikat oder digitalem Zertifikat, z. B. in der Corona-App.
- für Genesene: Genesenen-Nachweis auf Grundlage eines PCR-Tests, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt. Der Nachweis wird von den Gesundheitsämtern und Ärzten ausgestellt.
- für Getestete: aktueller Testnachweis vom Testzentrum oder der betrieblichen Testung (Anti-Gen-Test nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Andernfalls kann ein Selbsttest vor Ort und/oder unter Aufsicht einer dazu qualifizierten Person angeboten werden.
2G-Plus-Regelung:
Der Zugang zu bzw. die Inanspruchnahme der entsprechenden Angebote bleibt auf genesene und geimpfte Personen beschränkt, jedoch müssen diese zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen können. Von der Testpflicht ausgenommen sind
− geboosterte Personen,
− Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,
− Personen für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impf-kommission vorliegt,
− Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen und zusätzlich einen Genesenennachweis vorweisen können sowie
− vollständig Geimpfte, deren letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage und maximal drei Monate zurückliegt.
Teilnehmende, die außerhalb von Leipzig wohnen
Für Selbsthilfegruppenmitglieder, die nicht in Leipzig wohnen, gelten möglicherweise andere Kontaktbeschränkungen als für in Leipzig ansässige Menschen. Wir weisen hiermit unsere Gruppenmitglieder darauf hin, dass zu unseren Gruppentreffen die hiesigen Regelungen einzuhalten sind.
Eigenverantwortliche Entscheidung
Jede/r muss für sich selbst entscheiden, ob sie/er an unserem Gruppentreffen teilnehmen möchte. Insbesondere Menschen, die einer besonderen Risikogruppe angehören, sind angehalten, ihre Teilnahme an unserem Gruppentreffen zum jetzigen Zeitpunkt sorgfältig zu überdenken und sich über gesonderte Vorsichtsmaßnahmen auszutauschen.